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Aktivierung von Anlagevermögen


Autor Nachricht
Verfasst am: 03. 04. 2009 [10:39]
effendi
Themenersteller
Dabei seit: 03.04.2009
Beiträge: 1
Ist es möglich Anlagevermögen beim wirtschaftlichen Eigentümer zu aktivieren und gleichzeitig dem juristischen Eigentümer eine Einwirkungsmöglichkeit zu belassen ? Meiner Meinung nach verstößt dies doch gegen § 39 AO.
Verfasst am: 06. 04. 2009 [23:57]
didi
Dabei seit: 06.04.2009
Beiträge: 3
Soweit ich das sehe, haste recht: 39 AO verbietet den weiteren Einfluss des juristischen Eigentümers.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 06.04.2009 um 23:58.]
Verfasst am: 11. 04. 2009 [13:25]
Paragraph
Paragraph
Dabei seit: 01.04.2009
Beiträge: 12
Ja ist richtig. Nach § 39 AO lässt sich Eigentum nur dann bei einem anderen - dem wirtschaftlichen Eigentümer - in der Bilanz aktivieren, wenn der - juristische - Eigentümer von jeder weiteren Einflussnahmemöglichkeit ausgeschlossen ist. Der juristische Eigentümer muss deswegen dann auch nicht für sich aus dem Betrieb oder dem Zustand der Sache ergebende Gefahren haften. Das ist und bleibt Sache des wirtschaftlichen Eigentümers.



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