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Verfasst am: 06. 04. 2009 [23:56]
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didi
Themenersteller
Dabei seit: 06.04.2009
Beiträge: 3
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Sollte bei einem Verkehrsunfall neben dem Halter auch der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeuges mitverklagt werden, um diesen als Zeugen auszuschalten ? Ich finde dazu nur in der Literatur, dass dies wohl mitlerweile zum Standard anwaltlichen Vorgehens gehört. Der Fahrer ist insbesondere als einfacher Streitgenosse nicht als Zeuge zugunsten des Halters zu hören, da alle haftungsrelevanten Umstände den Fahrer selbst betreffen. Die mitunter zu hörende Meinung, der Fahrer könne dennoch Zeuge sein, trifft daher (wohl) nicht zu.
Hat jemand andere Erkenntniss ?
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Verfasst am: 08. 04. 2009 [00:05]
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Dabei seit: 01.04.2009
Beiträge: 12
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Immer mit verklagen.
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