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Verfasst am: 28. 07. 2009 [18:32]
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Erbe
Themenersteller
Dabei seit: 28.07.2009
Beiträge: 2
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Wie berechnet man die Tatzeit Blutalkoholkonzentration ( BAK ) aus Trinkmenge des Straftäters? Ich finde die Kommentare und die Ausbildungsliteratur da sehr wenig hilfreich.
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Verfasst am: 29. 07. 2009 [13:09]
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cia
Dabei seit: 29.07.2009
Beiträge: 1
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Angenommen Du ( 75 kg, männlich ) hast 8 Flaschen Bier à 0,5 Liter getrunken. Das Bier hat 5% Alkohol. Zwischen Trinkbeginn und Tat liegen 3 Stunden.
Vorgehen in 4. Schritten:
A) Berechnung der insgesamt aufgenommenen Alkoholmenge in g:
5% x 0,81 g ( = spezifisches Gewicht Alkohol ) = 4%g
8 Flaschen x 0,5 Liter = 4 Liter
Weiter muss man im Hinterkopf haben, dass das spezifische Gewicht gnerell dazu dient von der Dichte her unterschiedliche Substanzen auf einen "gemeinsamen mathematischen Nenner" zu bringen.
Dieser "gemeinsame mathematische Nenner" ist das Element Wasser bei dem bekanntlich gilt: 1 Liter = 1.000 ml = 1.000 g = 1.000 ccm
Damit wird wie folgt weitergerechnet:
4% g x 4.000 g
jetzt % durch anderen mathematischen Ausdruck ersetzen = 1/100
4 g/100 x 4.000 g
jetzt im Zähler und Nenner "00" kürzen
ergibt aufgenommene Alkoholmenge:
4 g/1 x 40 g = 160 g
B) Bestimmung der theoretisch maximalen Blutalkoholkonzentration ( BAK )
Nutzung der Widmark Formel:
c = A/m x r
Hierbei gilt:
A = Alkoholmenge in g ( = Ergebnis Schritt 1 )
m = Masser der Person in g
r = Reduktionsfaktor
Reduktionsfaktor
Mann 0,7
Frau 0,6
Weiter in der Beispielrechnung:
160g/75.000g x 0,7
160/52.500
0,0030769
Um die Konzentration in Promille zu erhalten, muss das Ergebnis mit 1000 multipliziert werden.
0,0030769 x 1.000
3,0769 Promille
C) Abzug Resorptionsdefizit
Grundlegend vorab gedanklich zu klären:
Geht es um die Frage der Schuld ( § 20 StGB ) oder um der Fahruntüchtigkeit ( Verkehrsdelikte ) ?
Geht es um die Schuld, etwa bei Mord, Raub, Körperverletzung pp., ist ein Resorptionsdefizit von 10%, bei der Klärung der Fahruntüchtigkeit ( Verkehrsgefährdung, Trunkenheitsfahrt pp. ) ein Resorptionsdefizit von 30% heranzuziehen.
Schuldfrage:
3,0769 Promille - 10%
3,0769 Promille - 0,30769 = 2,76921 Promille
Fahruntüchtigkeit:
3,0769 Promille - 30%
3,0769 Promille - 0,92307= 2,15383 Promille
D) Rückrechnung auf den Tatzeitpunkt
Hier geht es nach dem bekannten Schema bei Vorliegen einer Blutprobe:
Schuldfähigkeit:
Es sind abzuziehen:
max. stündlicher Abbauwert 0,1 Promille
Die ersten beiden Stunden nach Trinkende werden bei der Rückrechnung berücksichtigt !
Fahruntüchtigkeit:
Es sind abzuziehen:
max. stündlicher Abbauwert 0,2 Promille
einmaliger Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille
Die ersten beiden Stunden nach Trinkende werden bei der Rückrechnung NICHT berücksichtigt !
Ergibt in unserem Beispiel eine Blutalkoholkenzentration ( BAK ) zur Tatzeit:
Schuldfrage:
2,76921 Promille - 0,3 Promille ( 3 Stunden x 0,1 Promille ) = 2,46921 Promille
Fahruntüchtigkeit:
2,15383 Promille - 0,6 ( 2 Stunden x 0,2 + 0,2 Sicherheitszuschlag ) = 1,55383 Promille
Das wars !
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Verfasst am: 31. 07. 2009 [19:37]
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Erbe
Themenersteller
Dabei seit: 28.07.2009
Beiträge: 2
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Ja Super !
So liebt es das Studentenherz ! Einfach und nachvollziehbar !
Danke !
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