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Verfasst am: 02. 06. 2009 [15:00]
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tom21
Dabei seit: 02.06.2009
Beiträge: 0
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Hallo,
ich brauch mal Hilfe für meine Hausarbeit. Es geht um einen Wiedereinstzungsantrag gemäß § 44, 45 StPO und die dazugehörige Fristberechnung. Ich schnall einfach nicht, was Wegfall des Hindernisses und Wiedereinstzung in den vorigen Stand bedeuten. Läuft die Frist ab dem Tag an dem der Anwalt den Fehler bemerkt oder ab dem Zeitpunkt zurück, d.h. wann die alte Frist ausgelaufen wäre ?
Danke für Hilfe !
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